Zur Abfederung der Heizkosten hat die Landesregierung am 21.04.2026 die Richtlinie zur Gewährung des Heizkostenzuschusses beschlossen. Der Heizkostenzuschuss kann zwischen dem 1. Mai bis 31. Oktober 2026 beantragt werden.
Eine Antragstellung soll vorwiegend über das Online-Formular erfolgen:
https://www.tirol.gv.at/heizkostenzuschuss (Link)
Folgeanträge:
Antragsteller:innen, denen der Heizkostenzuschuss 2025 bewilligt wurde, bekommen automatisch ein Antragsformular vom Tiroler Hilfswerk zugeschickt.
Für Mindestpensionist:innen mit Bezug der Ausgleichszulage, denen der Heizkostenzuschuss 2025 des Landes bewilligt wurde, ist keine Antragstellung erforderlich. Diese erhalten nach amtswegiger Prüfung ein Zusage-Schreiben und die Auszahlung erfolgt automatisiert.
Richtlinie Heizkostenzuschuss 2026[1].pdf herunterladen (0.51 MB)
Factsheet Heizkostenzuschuss 2026 2[1].pdf herunterladen (0.52 MB)
Antragsformular HKZ_2026.pdf herunterladen (0.18 MB)
Alle eingelangten Anträge werden schnellstmöglich abgearbeitet. Die Auszahlung des Heizkostenzuschusses erfolgt im Herbst 2026, zu Beginn der Heizperiode 2025/26.
Für weiteren Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter:innen des Tiroler Hilfswerkes, Tel. 0512/508/3693 gerne zur Verfügung.