Örtliches Raumordnungskonzept

Die nächste Fortschreibung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes ist im Herbst 2026 geplant und sind die Vorbereitungen dafür bereits im Gange.
Bis zum 4. Oktober 2024 können Ansuchen zur Aufnahme von Grundstücken als baulicher Entwicklungsbereich im Bauamt der Marktgemeinde Fieberbrunn eingebracht werden. 

 Hier finden Sie eine Hilfestellung für das Ansuchen:

Aufnahme als baulicher Entwicklungsbereich (0.04 MB)

Weitere Informationen über die Vorbereitungen und das Verfahren zur Fortschreibung des „ÖRK“ finden Sie im folgenden Artikel:

Bauamt Information an Gemeindebürger 2. Fortschreibung ÖRK (0.16 MB)

Bei Fragen wenden Sie sich bitte entweder an:

Bestehendes Örtliches Raumordnungskonzept der Marktgemeinde Fieberbrunn:

Unten stehend finden Sie die Unterlagen zum bestehenden Örtlichen Raumordnungskonzept der Marktgemeinde Fieberbrunn. Eine Übersicht über die darin ausgewiesenen Flächen – wie zum Beispiel bauliche Entwicklungsbereiche oder Freihalteflächen – für das gesamte Gemeindegebiet - befindet sich in den Dokumenten „Örtliches Raumordnungskonzept A“ und „Örtliches Raumordnungskonzept B“ sowie „Örtliches Raumordnungskonzept Gesamtübersicht“ unten stehend. Die Erläuterungen dazu finden Sie in den Dokumenten „Verordnungstext“, „Zählerbeschreibung“ und „Erläuterungsbericht“.