Örtliches Raumordnungskonzept

Das Verfahren zur Fortschreibung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes im Jahr 2026 ist bereits voll im Gange. Die Frist für das Einbringen von Ansuchen um Aufnahme als baulicher Entwicklungsbereich ist bereits zum 4. Oktober 2024 abgelaufen. Die eingelangten Ansuchen befinden sich bereits im fortgeschrittenen Prüfungsverfahren. Die Marktgemeinde Fieberbrunn kann daher keine Ansuchen mehr annehmen, die in dieser Fortschreibung berücksichtigt werden! Wir bitten um Verständnis!

Weitere Informationen über den Gang des Verfahrens zur Fortschreibung des „ÖRK“ finden Sie im folgenden Artikel, welcher im Juni 2024 in der Fieberbrunn Informativ veröffentlicht wurde:

Bauamt Information an Gemeindebürger 2. Fortschreibung ÖRK (0.16 MB)


Für Fragen und nähere Informationen wenden Sie sich bitte entweder an:


Bestehendes Örtliches Raumordnungskonzept der Marktgemeinde Fieberbrunn:

Unten stehend finden Sie die Unterlagen zum bestehenden Örtlichen Raumordnungskonzept der Marktgemeinde Fieberbrunn. Eine Übersicht über die darin ausgewiesenen Flächen – wie zum Beispiel bauliche Entwicklungsbereiche oder Freihalteflächen – für das gesamte Gemeindegebiet - befindet sich in den Dokumenten „Örtliches Raumordnungskonzept A“ und „Örtliches Raumordnungskonzept B“ sowie „Örtliches Raumordnungskonzept Gesamtübersicht“ unten stehend. Die Erläuterungen dazu finden Sie in den Dokumenten „Verordnungstext“, „Zählerbeschreibung“ und „Erläuterungsbericht“.